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Die Beratung und unsere Haltung

          Infos zum Rahmen der Antragsberatung:
 
– Dauer: ca. 20 min – 1h je nach Bedarf
– Persönlich, per Video oder per Telefon möglich
– Beratung auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch, Übersetzung in weiteren Sprachen möglich
– Das Gespräch ist eine verpflichtende Formalität des Antragsprozesses und dient der Informationsweitergabe über die Richtlinien des Fonds und bei Bedarf der Weitervermittlung. Die Beratung kann auch über andere Berliner Beratungsstellen gemacht werden.

Haltung in der Beratung

Da wir als Projekt von staatlichen Fördergeldern abhängig sind, müssen wir uns an bestimmte bürokratische Richtlinien halten. Gleichzeitig ist es uns wichtig, den Antragsprozess möglichst niedrigschwellig, vertraulich, solidarisch, barrierearm und unbürokratisch zu gestalten. Uns ist bewusst, dass die Formalitäten dieses Antragsprozesses unangenehm und potentiell re-traumatisierend sein können und darum ist es uns wichtig, Ihnen kurz unsere Haltung zu schildern.

Die Beratung zur Antragstellung soll vor allem als Unterstützung dienen. Es geht nicht darum, die Erfahrung der Betroffenen auf Richtigkeit zu „prüfen“, sondern in erster Linie darum sicher zu stellen, dass die Betroffenen alle nötigen Informationen zu den bürokratischen Richtlinien des Antragsverfahrens erhalten, die es für eine Bewilligung braucht. Wir haben eine solidarische und parteiische Haltung und arbeiten unabhängig der Einschätzung von Justiz und Sicherheitsbehörden.

Infos zur Abfrage der Beschreibung des Vorfalls:

Der Soforthilfefonds arbeitet mit sogenannten „Bewilligungskriterien“ und wir müssen bei jedem Antrag prüfen, ob diese Kriterien erfüllt sind. Dabei können wir nur Anträge bewilligen bei Vorfällen, die in Berlin passiert sind im Zeitraum von 2018 bis heute und die antragstellende Person muss in Berlin wohnhaft sein. Außerdem muss deutlich werden, dass es sich um einen Fall von diskriminierender oder abwertungsideologisch motivierter Gewalt handelt. Bei den Beschreibungen reichen grobe Darstellungen (z.B. ich wurde rassistisch beschimpft) und es ist nicht notwendig, dass diskriminierenden Begriffe reproduziert werden. Wenn Sie sich unsicher sind, wieviel Sie über den Vorfall teilen wollen, können Sie zunächst ein Minimum an Informationen angeben und falls wir doch mehr Informationen benötigen kontaktieren wir Sie. Uns ist bewusst, dass Betroffene die Motivation der Täter*innen nicht immer kennen. Hier ist unsere parteiische Haltung zentral, wir stellen nicht in Frage was Betroffene erlebt haben.

Uns ist bewusst, dass Hassgewalt und Diskriminierung für viele alltäglich sind und strukturell, institutionell, in Form von Staatsgewalt und zwischenmenschlich auftreten können. Wir arbeiten mit Einzelfällen um zu ermöglichen, dass pro Vorfall ein Antrag gestellt werden kann. Wenn sie möchten, können Sie aber auch mehr als einen Vorfall im Antrag oder im Beratungsgespräch angeben. Wir bemühen uns, eine angemessene finanzielle Unterstützung in allen Fällen von diskriminierender oder abwertungsideologisch motivierter Gewalt zu gewährleisten, dennoch hat dieses Projekt aufgrund der staatlichen Förderung leider auch Grenzen und wir können z.B. keine Fälle von Gewalt aufgrund von diskriminierenden Gesetzen wie z.B. rassistische Aufenthaltsrechte, LSBTIQ-feindliche Gesetze o.ä. übernehmen. Falls Sie noch weitere Fragen zu unserer Haltung oder zu den Bewilligungskriterien haben, melden Sie sich gerne bei uns!

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